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Mietrecht

Wir beraten und vertreten Sie sowohl im Bereich des Wohnraum- als auch des Gewerberaummietrechts sowie im Bereich des Pachtrechtes umfassend und kompetent.

Verträge unter Berücksichtigung Ihrer Interessen rechtswirksam zu entwerfen, gehört genau so zu unserem Repertoire, wie bereits vorgefertigte Verträge auf eventuell für Sie vorhandene Fallstricke zu prüfen und mit Ihnen gemeinsam zu lösen.

Zudem kümmern wir uns für Sie um den Einzug von Forderungen wie Mietzins, Kaution, Betriebskosten und Schadenersatz.

Wir beenden für Sie Mietverhältnisse, sei es durch fristlose oder fristgemäße Kündigung oder mittels Aufhebungsvertrag, und setzen die Räumung durch. Dabei achten wir darauf, dass wir den rechtlichen Gestaltungsspielraum optimal nutzen, um so für Sie die Kosten, gerade bei einer zwangsweisen Räumung, so gering wie möglich zu halten.

Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Rechtsanwältin Wippermann.

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