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Medizinrecht

Im Medizinrecht liegt unser Schwerpunkt bei der Beratung und Vertretung von Ärzten und Zahnärzten. Wir stehen Ihnen für die gesamte Verfahrensbegleitung zur Verfügung: Wir beraten Sie, den richtigen Antrag zu stellen, die Verträge zu fertigen, wir vertreten Sie gegenüber der KV, der Ärztekammer, sonstigen Behörden und sämtlichen Gerichten der Bundesrepublik Deutschland (mit Ausnahme der Zivilsenate des Bundesgerichtshofs).
Ihr Ansprechpartner ist Frau Rechtsanwältin Kühlborn , Fachanwältin für Medizinrecht seit 2005.

Wir begleiten Sie bei Ihrer (gemeinschaftlichen) Berufsausübung, sei es, dass wir bei einer Gemeinschaftspraxis Ihnen helfen, einen ausgewogenen Gesellschaftsvertrag zu fertigen, sei es, dass eine Gemeinschaftspraxis auseinandergesetzt werden muss, dass ein neuer Gesellschafter aufgenommen werden soll oder ähnliches. Dabei berücksichtigen wir sowohl die medizinrechtlich als auch die steuerrechtlichen Belange. Das gleiche gilt für die Zusammenarbeit in Form eines MVZ oder für Verträge über die Anstellung von Ärzten.

Im Bereich der Zulassung zu vertragsärztlichen Versorgung helfen wir Ihnen, ordnungsgemäße Anträge zu stellen. Wir führen für Sie Verfahren auf Erhalt einer Zulassung sowie Nachbesetzungsverfahren und sowohl Verfahren gegen die Erteilung einer Ermächtigung als auch Verfahren auf Erhalt einer Ermächtigung, ebenso führen wir Verfahren zum Erhalt einer Sonderbedarfszulassung, Verfahren gegen die Zulassungsentziehung etc.

Zu dem Bereich, welches Honorar Ihnen zusteht, sind wir tätig sowohl im KV-Recht als auch in den einzelnen Gebührenordnungen. Wir können für Sie Anträge auf eine höhere Vergütung (Budget) bei der KV stellen, wir helfen Ihnen, bei der Wirtschaftlichkeits- und Plausibilitätsprüfung. Ihren Forderungseinzug bei Privatpatienten können wir übernehmen.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch bei berufsrechtlichen Fragestellungen zur Seite und wehren berufsrechtliche Verfahren gegen Sie ab. Wir sind in Arzneimittelregressverfahren und auch in Arzthaftungssachen bewandert.

Für Patienten setzen wir den Anspruch auf Erhalt der Behandlung/des Arzneimittels gegenüber der Krankenkasse durch. Dies gilt insbesondere aber nicht nur für den so genannten off-label-use.

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