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Kommunalrecht
| Die Arbeit der Städte, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften ist durch eine ständige Änderung der Anforderungen gekennzeichnet, die Verwaltungsgerichte, Aufsichtsbehörden und Bürger an die Behörde stellen. Hinzu kommt, dass eine stetig steigende Zahl von Aufgaben mit immer weniger Personal und damit immer schneller bewältigt werden muss. Gleichzeitig ufert der zu berücksichtigende Detailreichtum immer weiter aus. Kaum eine Aufgabe kann noch bewältigt werden, ohne umfangreiche Runderlasse und einschlägige Rechtsprechung zu berücksichtigen. So ist im Erschließungsbeitrags- und Straßenausbaubeitragsrecht die sich teilweise gravierend ändernde Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte und des Bundesverwaltungsgerichts zu beachten. Dies gilt beispielhaft für die Anwendung der Tiefenbegrenzungsregelung oder auch die Bestimmung der örtlichen Ausbaugepflogenheiten i. S. v. § 242 Abs. 9 BauGB. Aber auch die in Sachsen-Anhalt bevorstehende Gemeindegebietsreform und aktuell die Einführung der Doppik halten viele zu überwindende Fallstricke für die Kommunen bereit. Daher benötigt die Verwaltung einen starken Partner, um allen Anforderungen gerecht zu werden. Frau Rechtsanwältin Böhme und Herr Rechtsanwalt Möller, beide Fachanwälte für Verwaltungsrecht, verstehen sich als diese Partner. Unsere umfangreichen Erfahrungen im Kommunalrecht haben wir bereits in den Dienst von über 150 Kommunen und Verwaltungsgemeinschaften gestellt, mit denen wir zum Teil bereits seit über 10 Jahren zusammenarbeiten. Hierbei verstehen wir uns als langfristiger Partner der Verwaltung, weil nur bei genauer Kenntnis aller Umstände der richtige Weg gemeinsam gefunden werden kann. Im Vordergrund steht daher stets das Ergebnis und die Frage, wie dieses am besten erreicht werden kann. Insoweit unterscheiden wir uns von anderen Kanzleien insbesondere dadurch, die Normenvielfalt als Vehikel und nicht als Selbstzweck zu sehen. Wichtig ist allein, die Lösung des Problems und nicht die Darstellung eigener Brillanz. |
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