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Abwasserrecht

Das Abwasserrecht (gemeint ist die Erhebung von Beiträgen und Gebühren nach den Kommunalabgabengesetzen (KAG) der Länder) ist geprägt durch ständig wechselnde Ansprüche, die die Verwaltungsgerichte an die bescheiderlassende Behörde stellen. Sei es die Rechtsprechung zur Tiefenbegrenzungsregelung im unbeplanten Innenbereich oder die sich stets ändernden Anforderungen an Form und Inhalt einer Beitrags- oder Gebührenkalkulation; stets befinden sich die Kommunen und Abwasserzweckverbände in der Verteidigungsposition und müssen ihre Berechnungen vor den Gerichten rechtfertigen.

Durch geschicktes Agieren vor Gericht ist es jedoch möglich, die schwache Stellung der abwasserbeseitigungspflichtigen Kommunen oder der Zweckverbände erheblich zu verbessern. So kann auch im gerichtlichen Verfahren eine Überarbeitung des Satzungsrechtes erfolgen oder eine Nachkalkulation erstellt werden.

Mit jetzt über 12-jähriger Erfahrung im Bereich des Kommunalabgabenrechts (KAG) können wir im Vorfeld der Klageverfahren aber auch im Klageverfahren selbst dazu beitragen, die Position der öffentlichen Hand erheblich zu stärken.

Hierbei sind wir an einer möglichst langfristigen Zusammenarbeit interessiert, um möglichst schon im Vorfeld von drohenden Auseinandersetzungen beratend tätig zu sein. Insbesondere entwerfen wir Satzungen für Sie und stehen Ihnen bei der Kalkulation von Beitrags- und Gebührensätzen zur Seite.

Hinsichtlich des von uns bereits gewonnenen Erfahrungsschatzes dürfen wir darauf verweisen, dass wir bereits über zwei Dutzend Abwasserzweckverbände vertreten und Herr Rechtsanwalt Möller 18 Monate lang Verbandsvorsitzender eines Not leidenden Abwasserzweckverbandes war.

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